Neue Finanzierung BLG

Seit 1. Januar 2024 ist das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) in Kraft. Es bringt wichtige Veränderungen in der Art und Weise, wie Menschen mit Behinderungen finanziell unterstützt werden. Auch wir als soziale Institution sind von diesen Veränderungen betroffen und haben bereits begonnen, uns auf den bevorstehenden Systemwechsel vorzubereiten.

Was ist das BLG?
Das BLG stellt die Menschen mit Behinderungen und ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Bisher wurden Institutionen wie unsere direkt finanziert. Mit dem BLG ändert sich das: Künftig erhalten Menschen mit Behinderungen diese Unterstützung direkt – individuell abgestimmt auf ihren persönlichen Bedarf.

Das Ziel des BLG ist es, mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. So können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, welche Leistungen sie wo in Anspruch nehmen möchten. Diese Ausrichtung unterstützen wir sehr und leben sie bereits seit langem in unserer täglichen Arbeit.

➡️ Mehr Infos zum BLG auf der Webseite des Kantons.

Wie bereiten wir uns darauf vor?
Auch wir passen unsere Angebote und Abläufe an die neuen Regelungen des BLG an. Die Umstellung der Finanzierung für unsere Klient:innen ist im Zeitraum von April 2025 bis Ende 2025 geplant. Bis Ende 2027 werden alle Institutionen im Kanton Bern schrittweise in das neue System überführt, ausgenommen sind derzeit die Werkstätten mit angepassten Arbeitsplätzen.

Eine der zentralen Neuerungen ist die individuelle Bedarfsermittlung, die von speziell geschulten BWO-Mitarbeitenden durchgeführt wird. Sie basiert auf einem persönlichen Gespräch. Wir vereinbaren Termine mit den Menschen mit Unterstützungsbedarf, um die Bedarfsermittlung in vertrauter Umgebung vor Ort durchzuführen.

Was bedeutet das für die Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen?
Mit der Einführung des BLG laufen die bisherigen Finanzierungsmodelle aus. Damit der Wohnplatz auch in Zukunft finanziert wird, müssen sich die betroffenen Personen im neuen System registrieren. Hierfür steht die kantonale Web-Applikation «AssistMe» zur Verfügung. Wir werden die Angehörigen regelmässig informieren und unterstützen.

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